Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer
gemäß § 40 AStV
Klare Tatsachen
Unternehmen werden vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, für eine ausreichende Anzahl betrieblicher Ersthelfer zu sorgen.
Sollten die erforderlichen betrieblichen Ersthelfer nicht bestellt sein, stellt dies eine Verwaltungsübertretung des Inhabers dar. Diese wird mit einer Geldstrafe bis zu 8 324,-- € geahndet, im Wiederholungsfall kann diese bis zu 16 659,-- € betragen. Die Übergangsregelung der Novelle der Arbeitsstättenverordnung ist bezüglich der betrieblichen Ersthelfer ausgelaufen!!
Somit sind ab dem 1.1.2015 in Arbeitsstätten mit weniger als fünf Beschäftigten Ersthelfer mit zumindest einer 8-stündigen Erste Hilfe Ausbildung zu bestellen. Die bisher gültige 6-stündige Unterweisung gem. § 6 Abs. 2 FSG-DV (Führerscheinkurse) ist nicht mehr ausreichend.
In Arbeitsstätten mit mindestens fünf gleichzeitig Beschäftigten müssen Unternehmen für eine ausreichende Anzahl von Ersthelfern mit zumindest einer 16-stündigen Erste Hilfe Ausbildung sorgen. Die erforderliche Anzahl betrieblicher Ersthelfer ist von Größe und Art des Betriebes abhängig und in der Arbeitsstättenverordnung bzw. im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz nachzulesen.
Der Ausbildungsablauf
Diese Ausbildung gibt Input auf allen Kanälen und sichert so das richtige Erlernen qualifizierter Erste Hilfe Maßnahmen.
Dadurch erfüllen die von uns ausgebildeten Ersthelfer nicht nur eine rechtliche Norm, sondern sorgen auch tatsächlich für mehr Sicherheit in Ihrem Betrieb.
Inhouse-Kurs
Wir sind flexibel, kundenorientiert und stets bemüht, das beste Ergebnis für unsere Kunden zu erzielen. In diesem Fall ist es sinnvoll, den Kurs in den Räumlichkeiten der eigenen Arbeitsstätte durchzuführen. Denn in dieser vertrauten Umgebung werden die hier erworbenen Fähigkeiten später auch benötigt und angewandt. So erzielt man das beste Outcome. Sollte dies im Einzelfall nicht möglich oder sinnvoll sein, stellen selbstverständlich auch wir Räumlichkeiten in Ihrer Nähe zur Verfügung.
Kursdauer
16 Stunden für Arbeitsstätten mit mindestens fünf gleichzeitig Beschäftigten
8 Stunden für Betriebe mit weniger als fünf Beschäftigten bzw. als Auffrischung alle vier Jahre
4 Stunden als Auffrischung alle zwei Jahre
Teilnehmerzahl
Dieser Kurs ist auf zehn Teilnehmer begrenzt.
Flexible Kurszeiten
Um den laufenden Betrieb Ihres Unternehmens nicht zu stören oder zu unterbrechen, stehen unsere Instruktoren von Montag bis Sonntag jeweils 24 Stunden für Sie und Ihre Mitarbeiter zur Verfügung, um zu unterrichten.
Veranstaltungsort
Inhouse, in ganz Österreich.
Preis
auf Anfrage
Steuerliche Absetzbarkeit
Zur Vollständigkeit weisen wir auf die steuerliche Absetzbarkeit dieser Investition hin.
Rechtliches
Aus dieser Information entsteht kein Rechtsanspruch.
Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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